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   SG Hildesheim, 30.08.2006 - S 11 U 30/05   

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SG Hildesheim, 30.08.2006 - S 11 U 30/05 (https://dejure.org/2006,109263)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 30.08.2006 - S 11 U 30/05 (https://dejure.org/2006,109263)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 30. August 2006 - S 11 U 30/05 (https://dejure.org/2006,109263)
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  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus SG Hildesheim, 30.08.2006 - S 11 U 30/05
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die auf Grund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schät-zung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträch-tigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständi-gen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG-Urteile vom 23.04.1987 (Az.: 2 RU 42/86) und vom 27.06.2000 (Az.: D 2 U 14/99 R), jeweils m. w. N.).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus SG Hildesheim, 30.08.2006 - S 11 U 30/05
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, haben keine verbindliche Wirkung; sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die rich-terliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Um-fang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch Unfallfolgen beein-trächtigt sind (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22 u. 23 m. w. N.).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus SG Hildesheim, 30.08.2006 - S 11 U 30/05
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die auf Grund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schät-zung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträch-tigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständi-gen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG-Urteile vom 23.04.1987 (Az.: 2 RU 42/86) und vom 27.06.2000 (Az.: D 2 U 14/99 R), jeweils m. w. N.).
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