Rechtsprechung
SG Hildesheim, 30.08.2006 - S 11 U 30/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
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- BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R
Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern
Auszug aus SG Hildesheim, 30.08.2006 - S 11 U 30/05
Die Bemessung des Grades der MdE, also die auf Grund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schät-zung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträch-tigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständi-gen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG-Urteile vom 23.04.1987 (Az.: 2 RU 42/86) und vom 27.06.2000 (Az.: D 2 U 14/99 R), jeweils m. w. N.). - BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84
Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen - …
Auszug aus SG Hildesheim, 30.08.2006 - S 11 U 30/05
Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, haben keine verbindliche Wirkung; sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die rich-terliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Um-fang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch Unfallfolgen beein-trächtigt sind (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22 u. 23 m. w. N.). - BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86
Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte …
Auszug aus SG Hildesheim, 30.08.2006 - S 11 U 30/05
Die Bemessung des Grades der MdE, also die auf Grund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schät-zung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträch-tigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständi-gen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG-Urteile vom 23.04.1987 (Az.: 2 RU 42/86) und vom 27.06.2000 (Az.: D 2 U 14/99 R), jeweils m. w. N.).